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Informationen zur Gratis-Zahnspange

Voraussetzungen für eine Krankenkassen-Zahnspange

Seit 01. Juli 2015 gibt es die Gratis-Zahnspange. Eine Leistung der Krankenkassen, wonach Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so verhalten sich bei uns die Abrechnungsmodalitäten wie folgt. Hier haben Sie die Möglichkeiten, bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung um einen Zuschuss zur jeweiligen Behandlung anzusuchen. Das bedeutet, Sie übernehmen die Rechnung und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme ein. Ob und wieviel von der Krankenkasse erstattet wird, hängt sowohl von der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung als auch von der Art der Behandlung ab. 

Die Entscheidung obliegt ausschließlich den Krankenversicherungen und ist dementsprechend eine Angelegenheit zwischen dem Versicherten und seiner Krankenversicherung.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Erstattung.


Voraussetzungen für eine Gratis-Zahnspange oder Krankenkassen-Zahnspange 

Hier entscheiden wir als Kieferorthopäde, nach einem internationalem Index - IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need), der von den Krankenkassen gefordert wird, ob Anspruch auf eine Kassenleistung besteht.
Wichtigste Vorrausetzung ist jedoch der Behandlungsbeginn vor der Vollendung des 18.Lebensjahres. Bei schweren Fällen kann eine Vorbehandlung schon im frühkindlichen Alter ab 6 Jahren notwendig sein. Kinder und Jugendlichen haben in der Regel im Alter zwischen 12. und 18. Jahren, bei einem Schweregrad von 4 oder 5 nach der intentionalen IOTN-Skalierung, einen Anspruch auf Kassenleistung der festsitzende Zahnspange.

Die interzeptiven Behandlungen bei Kinder
vor dem 10. Lebensjahr mit IOTN 4 oder 5
nach §153a ASVG 1.100.- bis 1.900.- €


Für die Hauptbehandlung
mit der festsitzenden Zahnspange
bei Jugendlichen, die sich meist über 3 Jahre erstreckt,
von IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG muss
mit 4.700.-€ bis 6.500.- € gerechnet werden.

Die IOTN-Feststellung wird mit 55,- € verrechnet,
sonfern keine weitere Behandlung im Anschluss erfolgt.

Die Kosten Ihrer individuellen Therapie können auf die Dauer der Behandlung aufgeteilt werden. Somit ist eine Zahlung in Teilrechnungen oder Raten möglich.

Wir informieren Sie gerne individuell und persönlich über Ihre Möglichkeiten!

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